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Montag, 10. Februar 2014

Politik in Deutschland: Text und Aufgabe

Aufgabe: Lesen Sie den ganzen Text und machen sie Notizen. Stellen Sie 12 Fragen zu dem Text und beantworten Sie die Fragen. Bilden Sie bitte vollständige Sätze.

Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern und hat ungefähr 80,5 Millionen Einwohner. Die Staatsgewalt ist zwischen dem Gesamtstaat (dem Bund) und den Bundesländern aufgeteilt. Diese verfügen über eigenständige, wenn auch beschränkte Staatsgewalt.

Besondere Bedeutung besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung die Respektierung der Menschenwürde:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Die weiteren Grundrechte garantieren unter anderem die Freiheit des Handelns im Rahmen der Gesetze, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz, die Presse und Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit sowie den Schutz der Familie.

Alle vier Jahre stellen sich die Parteien zur Bundestagswahl.
Die Wahlbeteiligung ist in Deutschland traditionell hoch und liegt seit der Wiedervereinigung bei um die 80 Prozent.

Die Parteien
SPD und CDU/CSU sowie FDP sind seit Gründung der Bundesrepublik 1949 im Parlament vertreten.
CDU und CSU bilden im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft.
Die CSU tritt bei Wahlen in Bayern auf, die CDU in allen anderen Ländern.
Die Partei-Farbe der CDU ist schwarz. Die Politik der Christdemokraten wird in vielen Bereichen als eher "konservativ" bezeichnet. 
Sie halten sich an alten Traditionen, Werten und Überzeugungen fest und stehen neuen Entwicklungen kritischer gegenüber,
Ein Ziel der Partei ist zum Beispiel, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, indem die deutsche Wirtschaft angekurbelt wird.

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ist die zweite große Kraft im deutschen Parteiensystem. Sie gehört zur europäischen Parteienfamilie der Sozialdemokraten und demokratischen Sozialisten. CDU/CSU und SPD gelten als Volksparteien, das heißt, sie haben in der Vergangenheit mit Erfolg einen breiten Querschnitt der Wählerschaft umworben. Beide stehen grundsätzlich positiv zum Sozialstaat mit seinen Einkommensgarantien für Alte, Kranke,
Behinderte und Erwerbslose. CDU/CSU integrieren eher die Schichten der Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Unternehmer, die SPD steht den Gewerkschaften nahe.

Die Freie Demokratische Partei (FDP - die Liberalen) gehört zur Familie der liberalen europäischen Parteien. Die Partei-Farbe ist gelb. Die Partei strebt eine freie Wirtschaft an (das geringstmögliche Eingreifen des Staates in den Markt). Nach Ansicht der FDP soll der Staat auch so wenig wie möglich in die Freiheit der einzelnen Menschen eingreifen. Die FDP ist keine Volkspartei. Sie genießt Rückhalt vor allem in den höheren Einkommens- und Bildungsschichten.

Bündnis 90/Die Grünen, kurz als „Grüne“ bezeichnet, war die erste dauerhaft erfolgreiche Neugründung nach 1949. Die Grünen gehören zur europäischen Parteienfamilie der
grünen und ökologischen Parteien. Ihr programmatisches Merkmal ist die Kombination der Marktwirtschaft mit den vom Staat zu überwachenden Geboten des Natur- und Umweltschutzes. Auch sie vertreten eher gut verdienende und überdurchschnittlich gebildete Wählerinnen und Wähler.

Die Farbe der Linken ist Rot-Violett. Die Partei entstand aus einem Zusammenschluss der beiden Parteien PDS (Partei des Demokratischen Sozialismus) und WASG (Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit). 
Mit der Wiedervereinigung betrat die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) die politische Bühne der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist die Nachfolgepartei der Sozialistischen Einheitspartei, SED. 
Politisch erfolgreich war sie zunächst ausschließlich in den fünf östlichen Ländern der Bundesrepublik, dem ehemaligen Staatgebiet der DDR. Die PDS benannte sich 2005 um in Die Linkspartei. Sie kritisiert "das kapitalistiche Wirtschaftssystem". Die Partei will, dass mächtige Unternehmen und Spitzenverdiener viel mehr Steuern zahlen. 



Der Bundestag ist das deutsche Parlament und er wird vom Volk auf vier Jahre gewählt. Die wichtigsten Aufgaben sind die Gesetzgebung, die Kontrolle der Regierung und die Wahl des Bundeskanzlers. 

Der Bundesrat ist die Interessenvertretung der Länder auf Bundesebene. Er ist ein Verfassungsorgan des Bundes, besteht aber aus Vertretern der 16 Länder.
Er ist das Bindeglied zwischen Bund und Ländern. Er hat ein Vetorecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Bundestages, wenn Länderinteressen betroffen sind. In anderen Fällen prüft und kontrolliert der Bundesrat die Gesetzgebung. 

Der Bundeskanzler ist das einzige gewählte Mitglied der Bundesregierung. Der stärkeren Partei im Regierungsbündnis wird das Recht zugebilligt, den Bundeskanzler zu stellen. 

Am 22. November 2005 hat der Deutsche Bundestag Dr. Angela Merkel (CDU) zur Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland gewählt.
Sie führt eine Große Koalition aus CDU/ CSU und SPD. Angela Merkel ist die erste Frau an der Spitze einer deutschen Bundesregierung.

Der Bundespräsident repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland als Staatsoberhaupt. Er vertritt das Land nach außen und ernennt die Regierungsmitglieder, die Richter und die hohen Beamten. Mit seiner Unterschrift setzt er die Gesetze in Kraft. 
Der Bundespräsident hat eine Amtzeit von 5 Jahren und kann nur einmal wiedergewählt werden. Er wird von der Bundesversammlung gewählt. Diese besteht zum einen aus den Mitgliedern des Bundestages und zum anderen aus einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Parlamenten der 16 Länder gewählt werden

Die Bundesregierung (auch Bundeskabinett genannt) besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Sie führt die Geschäfte des Staates und ist die ausführende Gewalt (Exekutive). Die Bundesregierung setzt den politischen Willen der parlamentarischen Mehrheit in praktische Politik um. Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin schlägt die Bundesminister/Bundesministerinnen vor, die dann wiederum vom Bundespräsidenten ernannt werden. Dem Kabinett gehören 15 Bundesminister und Bundesministerinnen an( z.B. Bundesminister des Auswärtigen, Bundesminister des Innern, Bundesminister der Finanzen, Bundesminister für Gesundheit usw).   

Wegen der Abhängigkeit der Bundesregierung vom Bundestag wird das Regierungssystem der Bundesrepublik als parlamentarisches Regierungssystem bezeichnet.


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